VOC-Verordnung:
Wegen
der seit 01.01.2007 geltenden VOC-Verordnung (2004/42/EC oder
199/13/EC) gelten folgende Bestimmungen: Von uns angebotene Lacke,
welche nicht als VOC-konform gekennzeichnet sind, dürfen nur
eingeschränkt eingesetzt werden, wie z.B. für die Restaurierung von
Oldtimern, zum Befüllen von Spraydosen, Industrielackierungen (z.B.
Metall ohne Fahrzeugbezug), die Lackierung von Fahrzeugen der
Bundeswehr, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie der Aufrechterhaltung
der Ordnung zuständigen Kräfte, die im öffentlichen Dienst
ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden. Der Inverkehrbringer
trägt die Verantwortung dafür, dass nur VOC- konforme Produkte für die
Fahrzeuglackierung verkauft werden und auch dafür, dass die
eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Anwendungen
verwendet werden. Der Käufer bestätigt mit seinem Kauf bei P&S
Autolackcenter, dass er der Gesetzeslage der ChemVOCFarbV vertraut ist
und durch die P&S Autolackcenter darüber ausreichend informiert
wurde. Er bestätigt, dass er die nicht den jeweiligen VOC-Grenzwerten
entsprechenden Produkte ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen
Ausnahmefälle verwendet. Die Verantwortung für die Verwendung innerhalb
dieser Richtlinien, geht für die bei P&S Autolackcenter gekauften
Produkte an den Käufer über.